WSs 3
Wussten Sie schon, .....
... dass eine Enterbung so einfach gar nicht möglich ist...?
„Du bist enterbt!“ ist eine oftmals in Testamenten anzutreffende Formulierung.
Viele potentielle Erben gehen dann davon aus, dass sie nichts bekommen und akzeptieren diesen Zustand.
Ein „Enterben“ ist aber nur unter sehr engen und besonderen Voraussetzungen möglich.
Daher wird auch bei einer testamentarischen "Enterbung" ein sogenannter Pflichtteilsanspruch regelmäßig vorliegen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – also durchaus eine Menge und kann bis zu 3 Jahre nach dem Tod der Verstorbenen geltend gemacht werden.
Eine anwaltliche Beratung lohnt sich also immer – und kostet im Rahmen der sog. Erstberatung nicht die Welt.
Rufen Sie mich gerne an!
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