WSs 1
Wussten Sie schon, .....
... dass bei einem Bußgeldbescheid immer ein Einspruch möglich ist?
Im Rahmen des Einspruchs kann die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüft werden.
Nicht selten sind Bußgeldbescheide unrechtmäßig, weil z.B.
zwingende Verfahrensvorschriften nicht eingehalten werden.
Dies ist dem „Massenverfahren“
geschuldet, mit dem die Bußgeldbehörden die jeweiligen Bescheide erlassen.
Eine Verschlechterung des Bußgeldbescheides erfolgt durch die Bußgeldbehörde bei einem Einspruch nie - eine Verbesserung regelmäßig schon.
Daher lohnt sich ein Einspruch immer.
Über die konkreten
Erfolgsaussichten Ihres „Falles“ berate ich Sie gerne.
Dabei habe ich auch Ihre
individuellen Kosten – sofern diese nicht von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung
übernommen werden – im Fokus.
Da jedoch Fristen zu beachten sind, müssen Sie schnell reagieren!
Rufen Sie mich gerne jederzeit an!
0162-252 43 78