WSs 2
Wussten Sie schon, .....
... dass bei einer Scheidung nur Anwalt notwendig ist und sich damit die Kosten der Scheidung deutlich reduzieren...?
Bei einer Scheidung besteht ein sogenannter Anwaltszwang.
Dies bedeutet, dass der Scheidungsantrag immer von einem Anwalt gestellt werden muss.
Dies bedeutet aber nicht, dass jeder der „Noch“-Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein muss. Es genügt, wenn für einen Ehegatten (egal welchen) ein Anwalt auftritt und die Anträge auf Scheidung bei Gericht einreicht und in der mündlichen Verhandlung stellt.
Der nicht anwaltliche vertretene Ehegatte kann dann der Scheidung im Termin zustimmen, ohne dass er einen Anwalt hat.
Der Vorteil: bei der Beauftragung eines Anwalte reduzieren sich die Kosten deutlich. Es bietet sich insbesondere bei Scheidungen an, bei denn die „Noch“Ehegatten sich „einig“ sind.
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